Wieso weiterbilden?

Wer sich bildet, entwickelt neue Fähigkeiten, erweitert sein Netzwerk, sichert seine Position oder gewinnt neue berufliche Perspektiven.

Welche Weiterbildung?

Wir beraten dich bei der Auswahl der Kurse, die deiner beruflichen Entwicklung und damit verbunden Arbeitsmarktfähigkeit dienen.

Welche Leistungen?

CHF 1‘000 bis CHF 5‘000 für Weiterbildung während 12 Monaten und CHF 750 bis CHF 2‘250 für Lohnausfall während 6 Monaten (abhängig von den geleisteten Arbeitsstunden).

Anspruchsfrist 1

Nach mindestens 176 gearbeiteten Stunden hast du einen Anspruch auf CHF 1‘000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 250 Lohnausfall während 6 Monaten.

Anspruchsfrist 2

Nach mindestens 352 gearbeiteten Stunden hast du einen Anspruch auf CHF 2‘000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 750 Lohnausfall während 6 Monaten.

Anspruchsfrist 3

Nach mindestens 528 gearbeiteten Stunden hast du einen Anspruch auf CHF 3‘000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 1‘250 Lohnausfall während 6 Monaten.

Anspruchsfrist 4

Nach mindestens 704 gearbeiteten Stunden hast du einen Anspruch auf CHF 4‘000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 1‘750 Lohnausfall während 6 Monaten.

Anspruchsfrist 5

Nach mindestens 880 gearbeiteten Stunden hast du einen Anspruch auf CHF 5‘000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 2‘250 Lohnausfall während 6 Monaten.

So schnell kommst du zu deiner geförderten Weiterbildung


1. Persönliche Beratung

Unsere Weiterbildungsspezialistin berät dich gerne persönlich. Du kannst uns auch deinen Weiterbildungswunsch an weiterbildung@favorisgroup.com senden.


2. Wahl des Bildungsinstituts

Wir suchen für dich ein von temptraining anerkanntes Bildungsinstitut.


3. Gesuch stellen

Wir stellen das Gesuch bei temptraining.


4. Kursanmeldung

Ist der Bescheid positiv, melden wir dich für den bewilligten Kurs an.


5. Vorauszahlung der Kosten

Die Kosten werden von uns vorausbezahlt.


6. Kursbeginn

Du kannst nun den Kurs besuchen.

 

Nach Ablauf der Anspruchsfrist beginnt eine Wartefrist von 12 Monaten. Wenn du in dieser Wartefrist bist, werden dir keine Gesuche bewilligt. Ist die Wartefrist von 12 Monaten abgelaufen, beginnt die Anspruchsfrist von vorne – du hast also die Möglichkeit neue Stunden zu erarbeiten.

Nutze deine Chance und nimm eine unverbindliche und kostenlose Beratung bei unserer Spezialistin in Anspruch.

temptraining Erklärvideo

Nutze deine Chance und nimm eine unverbindliche und kostenlose Beratung bei unserer Spezialistin in Anspruch.

Michelle Gasser

Weiterbildung
+41 58 255 31 11