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Die Zukunft der Temporärarbeit
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft...
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Durch die Übergabe des Lohnwesens und der Vertragsverwaltung seiner Temporärmitarbeiter an IPS entlastet sich das Unternehmen von administrativen Aufgaben, um sich voll auf seine Aktivitäten zu konzentrieren. Diese Dienstleistung beinhaltet auch die vollständige Verwaltung aller rechtlichen Belange: AHV, ALV, NBU, BU, Lohnausfall bei Krankheit, Kinderzulagen, Feiertage, Pensionskasse, Militärversicherung, gerechtfertigte Absenztage, usw.
Für Fragen sehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
