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Die Zukunft der Temporärarbeit

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft und

modernisiert die Branche wesentlich. Rund 300‘000 Arbeitnehmer arbeiteten 2011 in der

Schweiz temporär und erwirtschafteten im abgelaufenen Jahr eine Lohnsumme von

4 Milliarden Franken.

In den letzten 20 Jahren wuchs die Temporärbranche jedes Jahr um
durchschnittlich 7%. Der starke Wachstum hat vielfältige Gründe. So hat die
Internationalisierung der Wirtschaft, die den Wettbewerb verschärft hat, aber auch die
Personenfreizügigkeit und die Schweizer Ausländerpolitik zum dynamischen Wachstum des
Temporärarbeitsmarktes beigetragen.


Deutlicher Anstieg des Fachkräfteanteils am Temporärvolumen in den letzten Jahren
Die von SwissStaffing bei mehr als 1'000 temporär Beschäftigten durchgeführte Umfrage hat
interessante Resultate geliefert. So dauert ein durchschnittlicher Temporäreinsatz 6 Monate,
60% der Temporärarbeiter sind Schweizer. Insgesamt sind rund 35% als Hilfskräfte und 65% als Fachangestellte im Einsatz. Insbesondere seit der Inkraftsetzung der
Personenfreizügigkeit ist der Hilfsarbeiteranteil zu Gunsten des Fachkräfteanteils deutlich
gesunken. Die meisten Verleihmitarbeiter sind im Bauhauptgewerbe und in der Chemischen Industrie zu finden. Mit einem Anteil von 8% des Personalbestandes sind sie in diesen
Branchen kaum mehr wegzudenken. Zum Vergleich: Im Dienstleistungssektor beträgt der
Anteil der Temporärkräfte nur etwas mehr als 1.5%.


Sensibles Geschäft
Höchste Zeit also, dem Anspruch der Schweizer Wirtschaft nach qualitativ hochstehenden
Personalverleihern gerecht zu werden. Dies bewog den Verband SwissStaffing den
Personalverleih zu modernisieren. Die Personalverleihbranche kämpft seit Bestehen mit
einem „Schmuddelimage“, das sie so nicht verdient. Immer wieder ist im Zusammenhang mit
Temporärpersonal die Rede von Lohndumping, Schlechterstellung bezüglich
Sozialleistungen etc. Im Vergleich zum Ausland sind die gesetzlichen Grundlagen in der
Schweiz für den Personalverleih tatsächlich auch liberaler, ohne deshalb aber temporär
Arbeitende schlechter zu stellen. Der Personalverleih ist gesondert im
Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) geregelt. Restriktiv behandelt das AVG im Artikel 20 die
Personalverleiher in der Einhaltung aller 80 allgemeinverbindlichen GAV Bestimmungen. Der
damit verbundene administrative Aufwand ist enorm, hinzu kommt die Tatsache, dass die
von Gesetzes wegen erhobenen Weiterbildungs- und Vollzugsbeiträge, welche den temporär
Arbeitenden vom Lohn abgezogen, jedoch nicht vollumfänglich für deren Weiterbildung
verwendet werden. Diese Aspekte haben den Verband SwissStaffing dazu bewogen, den
sozialpartnerschaftlichen Weg einzuschlagen und zusammen mit den Gewerkschaften Unia,
Syna, Angestellte Schweiz und KV Schweiz einen für alle Personalverleiher verbindlichen
GAV zu erarbeiten und einzuführen.
Mit der Einführung des GAV Personalverleih verdienen Ungelernte in der als Hochlohngebiet
deklarierten Region Nordwestschweiz mindestens CHF 21.26, Gelernte CHF 28.57 brutto
pro Stunde inkl. Ferien, 13. Gehalt und Feiertagsentschädigung. Die wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 42 Stunden und der Ferienanspruch für 20- bis 49-jährige beträgt vier, für jüngere
bzw. ältere Mitarbeiter fünf Wochen. Diese Minimallöhne gelten immer dann, wenn nicht ein
für die Einsatzbranche allgemein verbindlicher GAV höhere Löhne vorsieht. In Zukunft wird
also ein Hilfsarbeiter im Bauhauptgewerbe nach wie vor einen Stundenlohn von mindestens
CHF 31.34 erzielen. Und dies N.B. obwohl der Landesmantelvertrag zur Zeit ausser Kraft ist.
(Stand 20. Januar 2012).
Die Mindestlöhne erfordern aufgrund der Marktgegebenheiten also eine Differenzierung,
während in anderen Bereichen eine Harmonisierung erzielt wurde, was bezüglich
Administrationsaufwand beim Personalverleiher zu einer Entlastung führt. So sind nun
namentlich die berufliche Vorsorge, die Lohnausfallentschädigung bei Krankheit sowie der
Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag im GAV Personalverleih einheitlich geregelt. Zum
Beispiel sind Temporärangestellte, welche Anspruch auf Kindergeld haben, ab dem ersten
Arbeitstag, alle übrigen ab der 13. Einsatzwoche dem BVG unterstellt.


Neuer Weiterbildungsfonds
Eine besondere Neuerung des GAV Personalverleih stellt der Weiterbildungsfonds dar,
welcher erstens mit einem 0.7%-igen Lohnabzug bei allen Verleihmitarbeitern gespiesen und zweitens von den Verleihfirmen mit zusätzlichen 0.3% mitfinanziert wird. Der Fonds soll
durch Mitfinanzierung von Aus- und Weiterbildung die Nachfrage nach immer besser
qualifizierten Mitarbeitenden sicherstellen. Jede Temporärarbeitskraft, die mindestens 22
Einsatztage geleistet hat, erhält aus diesem Fonds auf Gesuch hin finanzielle Unterstützung
für Weiterbildungskurse. Der Vielfalt der Temporärarbeit entsprechend werden Kurse aus
verschiedensten Branchen und Berufen angeboten.


Die Zukunft der Temporärarbeit
Mit der Personenfreizügigkeit allein kann die Schweiz dem sich zuspitzenden
Fachkräftemangel nicht begegnen. Die demographische Alterung, die sich für die Zukunft
abzeichnet, bedeutet eine neue Wettbewerbskomponente für Unternehmen. Es ist
anzunehmen, dass künftig Spezialisten ihre Wunschfirmen oder Projekte aussuchen werden.
Sie werden unter Umständen bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig im Einsatz sein, da sie
als Festangestellte für einen Arbeitgeber allein schlicht zu teuer wären. Der Bedarf der
Unternehmen nach Flexibilität und die anhaltende Tendenz zur Konzentration auf die
Kernkompetenz stellen einen Dauerzustand dar. Damit akzentuiert sich auch der Wunsch
nach Outsourcing weiter. Andererseits ist auf der Arbeitnehmerseite eine klare Tendenz in
Richtung mehr Flexibilität zu erkennen. Fast die Hälfte aller temporär Arbeitenden hat sich
gemäss der eingangs zitierten Studie dann auch ganz bewusst für diese Art der Anstellung
entschieden. Damit sind für die Zukunft die Weichen so gestellt, dass sich noch mehr
Arbeitsuchende für diese Art der Anstellung entscheiden werden. Zusammengefasst lässt
sich sagen, dass die Mitarbeitenden von branchenspezifischen Mindestlöhnen,
subventionierter Weiterbildung, besserer Altersvorsorge und besserem
Krankentaggeldschutz profitieren. Die Personalverleiher profitieren von vereinfachten
Abläufen, mehr Sicherheit in der Abwicklung und insgesamt von einer Imagesteigerung. Last but not least profitieren die Unternehmen durch den Einsatz von temporär Arbeitenden, von
Mitarbeitenden, die aufgrund all dieser Verbesserungen motivierter an der Arbeit sind.
Kurzum: Der GAV Personalverleih bringt für alle Beteiligten nur Vorteile.

 

Quelle SwissStaffing

 

Weitere Infos: www.swissstaffing.ch, www.treffpunkt-arbeit.ch; www.tempservice.ch. Text von Laurent Peter,
Geschäftsführender Inhaber der Favoris Gruppe, welche die Firmen Der Leader Personal AG, IPS - Individuelle Personal Service AG, Unicada AG, Favoris AG unter einer Holding zusammenfasst. Die Gruppe erzielte 2011 einen Umsatz von ca. 45 Mio.
Franken und zählt in der Nordwestschweiz zu den wichtigsten Personaldienstleistern für Verleih-, Festvermittlungen, Payroll und
Executive Search und Management Consulting.

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